Sehr geehr­te Rei­se­gäs­te, lie­be Reisefreunde,

mit unse­rem neu­en Rei­se­ka­ta­log „Hül­ser Vital Rei­sen 60plus 2020“ beginnt für vie­le die Vor­freu­de auf die schöns­te Zeit im Jahr.

Eine Zeit der Erho­lung, der Lebens­qua­li­tät und der Lebensfreude.

Zeit mit net­ten Men­schen in schö­ner Land­schaft und spe­zi­ell für unse­re Kun­den aus­ge­such­ten Hotels.

Mit viel Lie­be haben wir für Sie wie gewohnt ein abwechs­lungs­rei­ches Rei­se­pro­gramm zusammengestellt.

Mit einem Mix aus Alt­be­währ­tem und span­nen­dem Neu­en haben wir sicher­lich auch in die­sem Jahr Ihre Wunschrei­se im Pro­gramm. Wir wis­sen, zu einem rund­um gelun­ge­nen Urlaub gehört eine per­fek­te Orga­ni­sa­ti­on und eine gute Betreuung.

Unse­re kom­pe­ten­ten Rei­se­be­glei­ter sind auf der gesam­ten Rei­se an Ihrer Sei­te und haben stets ein offe­nes Ohr für Ihre Wün­sche. Eben­so legen wir Wert auf fach­kun­di­ges und freund­li­ches Bus­per­so­nal, das immer bestrebt sein wird, Sie sicher an Ihr Rei­se­ziel zu bringen.

Neh­men Sie Platz in den beque­men Sit­zen unse­rer moder­nen Rei­se­bus­se, leh­nen Sie sich ent­spannt zurück und genie­ßen Sie die Vor­freun­de auf Ihr Urlaubs­ziel. Wir freu­en uns auf ein Wiedersehen.

Herz­lichst Ihre Regi­na Hülser

Vie­le gute Grün­de, mit uns zu reisen

Hül­ser Reisebegleitung

Erfah­re­ne, Ihnen bekann­te Rei­se­be­glei­ter, meist auch jun­ge Senio­ren, küm­mern sich wäh­rend der schöns­ten Tage des Jah­res um Ihr Wohl. Unse­re Rei­se­be­glei­ter sor­gen für ein rund­um gelun­ge­nes Urlaubs­er­leb­nis: sie küm­mern sich um Gepäck, Ihr Wohl­erge­hen, Ihre Unter­hal­tung sowie Pro­gram­me und Akti­vi­tä­ten wäh­rend Ihres Urlaubs.

Siche­res Reisen

Bei unse­ren Bus­rei­sen ste­hen Sicher­heit und Kom­fort an obers­ter Stel­le. Eige­ne Fahr­zeu­ge, geschul­tes und erfah­re­nes Per­so­nal, die strik­te Ein­hal­tung der Fahr- und Ruhe­zei­ten und Fah­rer­wech­sel bei län­ge­ren Fahrt­stre­cken sind für uns selbstverständlich.

Die vier­tel­jähr­li­che DEKRA-Prü­fung unse­rer moder­nen Busflot­te garan­tiert Ihnen Sicherheit.

Rei­se­rück­tritts­kos­ten­ver­si­che­rung –
im Rei­se­preis ent­hal­ten (Flug­rei­sen ausgenommen)

Es gibt immer mal Grün­de, kurz­fris­tig von einer gebuch­ten Rei­se zurück­zu­tre­ten. Damit Sie nicht auch noch durch Stor­no­kos­ten belas­tet wer­den, ent­hal­ten HÜLSER Vital REISEN eine Rei­se­rück­tritts­kos­ten­ver­si­che­rung außer Flug­rei­sen. Damit ver­pflich­tet sich HÜLSER REISEN beim Rei­se­rück­tritt durch den Kun­den wegen Krank­heit, Tod oder plötz­li­cher Arbeits­lo­sig­keit des Rei­sen­den, nur den Grund­s­tor­no­be­trag von 50,- € zu berech­nen bis 30 Tage vor Rei­se­an­tritt. Bedin­gung für das Inkraft­tre­ten des Stor­no­schut­zes ist die pünkt­li­che Zah­lung des Rei­se­prei­ses. Ger­ne bie­ten wir Ihnen wei­te­re Ver­si­che­run­gen indi­vi­du­el­ler Risi­ken an. Wir bera­ten Sie ger­ne zu Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­run­gen, Gepäck­ver­si­che­run­gen, Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­run­gen u.v.m.

Ihre Gesund­heit

Die Erho­lung, die Sie auf unse­ren Rei­sen erfah­ren, dient ihrer Gesund­heit. Bit­te beach­ten Sie aber schon bei Buchung, ob die aus­ge­wähl­te Rei­se sich mit Ihrem Gesund­heits­sta­tus ver­ein­ba­ren lässt. Unse­re Rei­se­be­glei­te­rin­nen und Rei­se­be­glei­ter sind erfah­re­ne Senio­ren­be­treu­er. Medi­zi­ni­sche Bera­tung sowie Kran­ken- und/oder Alten­pfle­ge­ri­sche Leis­tun­gen kön­nen durch unser Per­so­nal nicht erbracht wer­den. Bit­te las­sen Sie sich vor Rei­se­an­tritt durch Ihren Arzt beraten.

Urlaub ab und bis Zuhause

Am Rei­se­tag kommt einer unse­rer Fah­rer oder Taxi­dienst­leis­ter in Ihre Woh­nung und holt Sie und Ihr Gepäck an Ihrer Haus­tür ab. Bit­te beach­ten Sie, dass ein­zel­ne Gepäck­stü­cke hier­für nicht schwe­rer als 20 kg sind und unse­re Fah­rer nicht jedes Gewicht heben kön­nen und dür­fen. Im Hotel ange­kom­men ist der Trans­port des Gepäcks auf Ihr Zim­mer eben­falls schon orga­ni­siert. Selbst­ver­ständ­lich erle­ben Sie den glei­chen Ser­vice auch am Rückreisetag.

Haben Sie Fra­gen zu unse­ren Rei­sen, möch­ten Sie buchen oder mehr über uns erfahren?

Buchung & Bera­tung: 02855 / 9696/ 13
Ihre Ansprech­per­son: Andrea Lange

AGB Rei­se­be­din­gun­gen Vital Reisen

Rei­se­be­din­gun­gen

 

Sehr geehr­te Kun­den, lie­ber Reisegast,

Sie haben sich ent­schlos­sen, eine Hül­ser Vital Rei­se zu buchen. Wir sind bestrebt, Ihnen einen ange­neh­men und erhol­sa­men Urlaub zu ermög­li­chen. Dazu gehö­ren kla­re Reisebedingungen,

die Sie mit Abschluss einer Buchung bit­te zur Kennt­nis nehmen.

Bit­te lesen Sie die­se Rei­se­be­din­gun­gen vor Ihrer Buchung sorg­fäl­tig durch!

 

Daten­schutz­in­for­ma­ti­on

Wir neh­men den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten sehr ernst und beach­ten die daten­schutz­recht­li­chen Vor­schrif­ten, ins­be­son­de­re der EU-Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) und des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG). Dies bedeu­tet ins­be­son­de­re, dass wir per­so­nen-bezo­ge­ne Daten nur ver­ar­bei­ten im Zusam­men­hang mit der zwi­schen Ihnen und uns bestehen­den Geschäfts­be­zie­hung und /oder in Anbah­nung sich befin­den. Wir sichern in die­sem Zusam­men­hang zu, Ihre Daten nicht an Drit­te wei­ter zu geben.

 

  1. Abschluss des Rei­se­ver­tra­ges, Ver­pflich­tun­gen des Kunden

1.1  Für alle Buchungs­we­ge gilt:

a) Grund­la­ge des Ange­bots von Hül­ser-Rei­sen und der Buchung des Kun­den sind die Beschrei­bung des Pau­schal­an­ge­bots und die ergän­zen­den Infor­ma­tio­nen in der Buchungs­grund­la­ge soweit die­se dem Kun­den bei der Buchung vorliegen.

b) Weicht der Inhalt der Rei­se­be­stä­ti­gung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neu­es Ange­bot von Hül­ser-Rei­sen vor. Der Ver­trag kommt auf der Grund­la­ge die­ses neu­en Ange­bots zustan­de, wenn der Kun­de die Annah­me durch aus­drück­li­che Erklä­rung, Anzah­lung oder Rest­zah­lung oder die Inan­spruch­nah­me der Rei­se­leis­tun­gen erklärt.

1.2 Der Kun­de haf­tet für alle ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen von Mit­rei­sen­den, für die er die Buchung vor­nimmt, wie für sei­ne eige­nen, soweit er eine ent­spre­chen­de Ver­pflich­tung durch aus­drück­li­che und geson­der­te Erklä­rung über­nom­men hat.

1.3 Für münd­li­che, tele­fo­ni­sche, schrift­li­che, per E‑Mail oder per Tele­fax über­mit­tel­te Buchun­gen gilt:

a) Sol­che Buchun­gen (außer münd­li­che und tele­fo­ni­sche) sol­len mit dem Buchungs­for­mu­lar von Hül­ser-Rei­sen erfol­gen (bei E‑Mails durch Über­mitt­lung des aus­ge­füll­ten und unter­zeich­ne­ten Buchungs­for­mu­lars als Anhang). Mit der Buchung bie­tet der Kun­de Hül­ser-Rei­sen den Abschluss des Rei­se­ver­tra­ges ver­bind­lich an. An die Buchung ist der Kun­de 7 Tage gebunden.

  1. b) Der Ver­trag kommt mit dem Zugang der Buchungs­be­stä­ti­gung von Hül­ser-Rei­sen beim Kun­den zustan­de. Sie bedarf kei­ner bestimm­ten Form. Bei oder unver­züg­lich nach Ver­trags­schluss wird Hül­ser-Rei­sen dem Kun­den eine schrift­li­che Rei­se­be­stä­ti­gung über­mit­teln. Hier­zu ist Hül­ser-Rei­sen nicht ver­pflich­tet, wenn die Buchung durch den Kun­den weni­ger als 7 Werk­ta­ge vor Rei­se­be­ginn erfolgt.

 

  1. Bezahlung

Mit Ver­trags­ab­schluss und Aus­hän­di­gung eines Siche­rungs­schei­nes ist eine Anzah­lung in Höhe von 10% des Rei­se­prei­ses, jedoch nicht mehr als 250,– € pro Rei­se­teil­neh­mer zu leis­ten. Vor Aus­hän­di­gung des Siche­rungs­schei­nes wer­den wir kei­ne Zah­lung auf den ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Rei­se­preis anneh­men. Die Rest­zah­lung wird unauf­ge­for­dert 14 Tage vor Rei­se­an­tritt fäl­lig, spä­tes­tens bei Abho­lung der Rei­se­un­ter­la­gen. Gemäß § 651 k Abs.3 BGB hat sich Hül­ser-Rei­sen ver­si­chert und ein Siche­rungs­schein im Sin­ne des Geset­zes wird bei den Rei­se­un­ter­la­gen ausgehändigt.

 

  1. Leistungen

Der Umfang der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen ergibt sich aus den Leis­tungs­be­schrei­bun­gen in unse­rem Kata­log und aus den ent­spre­chen­den Anga­ben in der Rei­se­be­stä­ti­gung. Wenn nicht anders ver­merkt, sind even­tu­el­le Neben­ab­ga­ben am Ziel­ort vom Kun­den direkt zu ent­rich­ten, z.B. Kurtaxe.

 

 

  1. Leis­tungs- und Preisänderungen

Ände­run­gen und Abwei­chun­gen ein­zel­ner Rei­se­leis­tun­gen vom ver­ein­bar­ten Inhalt des  Rei­se­ver­tra­ges, die nach Ver­trags­ab­schluss not­wen­dig wer­den und vom Rei­se­ver­an­stal­ter nicht wider Treu und Glau­ben her­bei­ge­führt wur­den, sind nur gestat­tet, soweit die Ände­run­gen oder Abwei­chun­gen nicht erheb­lich sind und den Gesamt­zu­schnitt der gebuch­ten Rei­se nicht beein­träch­ti­gen. Hül­ser-Rei­sen ist berech­tigt, den Rei­se­preis nach Abschluss des Rei­se­ver­tra­ges zu erhö­hen, wenn damit einer Erhö­hung der Beför­de­rungs­kos­ten oder Abga­ben für bestimm­te Leis­tun­gen (z.B. Hafen­ge­büh­ren) oder einer Ände­rung der für die betref­fen­de Rei­se gel­ten­den Wech­sel­kur­se Rech­nung getra­gen wird und wenn zwi­schen Ver­trags­ab­schluss und dem ver­ein­bar­ten Rei­se­an­tritt mehr als 4 Mona­te lie­gen. Soll­te dies der Fall sein, wird der Kun­de unver­züg­lich, spä­tes­tens aber 21 Tage vor Rei­se­an­tritt hier­über infor­miert. Preis­er­hö­hun­gen danach sind nicht zuläs­sig. Soll­te die Preis­stei­ge­rung 5% über­schrei­ten, ist der Kun­de berech­tigt, inner­halb von 10 Tagen nach Erhalt der Mit­tei­lung kos­ten­los vom Rei­se­ver­trag zurück­zu­tre­ten oder statt­des­sen die Teil­nah­me an einer min­des­tens gleich­wer­ti­gen ande­ren Rei­se zu ver­lan­gen, wenn der Ver­an­stal­ter in der Lage ist, eine sol­che Rei­se ohne Mehr­preis für den Kun­den aus dem Rei­se­an­ge­bot zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die Rech­te hat der Rei­sen­de unver­züg­lich nach der Erklä­rung des Rei­se­ver­an­stal­ters die­sem gegen­über gel­tend zu machen.

 

  1. Rück­tritt durch den Kun­den vor Reisebeginn/Stornokosten, Umbu­chung, Ersatzperson

5.1 Der Kun­de kann jeder­zeit vor Rei­se­be­ginn von der Rei­se zurück­tre­ten. Der Rück­tritt ist gegen­über Hül­ser-Rei­sen unter der nach­fol­gend ange­ge­be­nen Anschrift zu erklä­ren. Falls die Rei­se über einen Rei­se­ver­mitt­ler gebucht wur­de, kann der Rück­tritt auch die­sem gegen­über erklärt wer­den. Dem Kun­den wird emp­foh­len, den Rück­tritt schrift­lich zu erklären.

5.2 Nach dem jeder­zeit mög­li­chen Rück­tritt ist der Rei­sen­de ver­pflich­tet, grund­sätz­lich pau­schal fol­gen­de Stor­no­ge­büh­ren zu zahlen:

  • bei Rück­tritt bis 30 Tage vor Rei­se­be­ginn 10% vom Reisepreis
  • bei Rück­tritt 29 –22 Tage vor Rei­se­be­ginn 30% vom Reisepreis
  • bei Rück­tritt 21 – 15 Tage vor Rei­se­be­ginn 40% vom Reisepreis
  • bei Rück­tritt 14 – 7 Tage vor Rei­se­be­ginn 50% vom Reisepreis
  • bei Rück­tritt 6 – 1 Tag vor Rei­se­be­ginn 70% vom Reisepreis
  • bei Nicht­an­tritt am Anrei­se­tag 90% vom Reisepreis.

Maß­geb­lich für den Lauf der Fris­ten ist der Zugang der Rück­tritts­er­klä­rung beim Rei­se­ver­an­stal­ter Hül­ser-Rei­sen oder beim Rei­se­bü­ro. Dem Rei­sen­den wird der schrift­li­che Rück­tritt emp­foh­len. Hül­ser-Rei­sen kann einen höhe­ren Scha­den, als in den pau­scha­lier­ten Rück­tritts­kos­ten ver­ein­bart, gel­tend machen, wenn Hül­ser-Rei­sen hier­für den Nach­weis führt. Es bleibt dem Kun­den über­las­sen, Hül­ser-Rei­sen gege­be­nen­falls gerin­ge­re Kos­ten als die ange­setz­ten Pau­scha­len nach­zu­wei­sen. Der Nach­weis ist vom Kun­den zu erbringen.

5.3 Sowohl bei Fluss­kreuz­fahr­ten, als auch bei Flug­rei­sen gel­ten beson­de­re Stornobedingungen.

5.4 Beinhal­tet der Reis­preis Ein­tritts­kar­ten für Musi­cals, Thea­ter­auf­füh­run­gen etc. müs­sen die Ein­tritts­kar­ten auch beim Rück­tritt des Rei­sen­den voll bezahlt werden.

5.5 Umbu­chungs­wün­sche des Kun­den (hin­sicht­lich Rei­se­ter­min, Unter­kunft und Rei­se­ziel) kön­nen berück­sich­tigt wer­den. Die jewei­li­gen Gebüh­ren ent­spre­chen den Stor­no­be­din­gun­gen (sie­he Punkt 5.2).

5.6 Der Rei­sen­de kann sich bis zum Rei­se­be­ginn durch einen Drit­ten erset­zen las­sen, sofern die­ser den beson­de­ren Rei­se­er­for­der­nis­sen genügt und sei­ner Teil­nah­me nicht gesetz­li­che Vor­schrif­ten ent­ge­gen­ste­hen. Die ent­ste­hen­den Mehr­kos­ten betra­gen pau­schal min­des­tens 30,00 Euro.

 

  1. Rück­tritt und Kün­di­gung durch den Reiseveranstalter

Hül­ser-Rei­sen kann in fol­gen­den Fäl­len vor/nach Antritt der Rei­se vom Rei­se­ver­trag zurücktreten/kündigen.

6.1 Bei Nicht­er­rei­chen der Min­des­teil­neh­mer­zahl von 20 Per­so­nen ist Hül­ser-Rei­sen berech­tigt, bis 14 Tage vor Rei­se­be­ginn die Rei­se abzu­sa­gen. Hier­über ist der Kunde/die Rei­se­bü­ros unver­züg­lich in Kennt­nis zu set­zen, die bereits geleis­te­te Zah­lung ist zurückzuerstatten.

6.2 Bei Tages­fahr­ten ist Hül­ser-Rei­sen berech­tigt, bei Nicht­er­rei­chen der Min­dest­teil­neh­mer­zahl bis 7 Tage vor Rei­se­be­ginn abzu­sa­gen (sie­he 6.1.).

6.3 Ohne Ein­hal­tung einer Frist, wenn der Kun­de die Durch­füh­rung der Rei­se unge­ach­tet einer Abmah­nung nach­hal­tig stört oder sich in sol­chem Maß ver­trags­wid­rig ver­hält, dass die sofor­ti­ge Auf­he­bung des Ver­trags gerecht­fer­tigt ist. Kün­digt Hül­ser-Rei­sen in einem sol­chen Fall, so behält Hül­ser-Rei­sen den Anspruch auf den Rei­se­preis, muss sich jedoch den Wert der erspar­ten Auf­wen­dun­gen anrech­nen lassen.

 

  1. Kün­di­gung infol­ge höhe­rer Gewalt

Wird die Rei­se infol­ge bei Ver­trags­ab­schluss nicht vor­aus­seh­ba­rer höhe­rer Gewalt erheb­lich erschwert, gefähr­det oder beein­träch­tigt, so kön­nen sowohl der Kun­de als auch der Ver­an­stal­ter den Rei­se­ver­trag kün­di­gen. Das Vor­lie­gen außer­ge­wöhn­li­cher Umstän­de und die sich dadurch für die Durch­füh­rung erge­ben­de Erschwe­rung, Gefähr­dung und Beein­träch­ti­gung muss von einer offi­zi­ell dazu beru­fe­nen Behör­de (z.B. Aus­wär­ti­ges Amt) schrift­lich bestä­tigt sein.

7.1 Der Ver­an­stal­ter zahlt dann den ein­ge­zahl­ten Rei­se­preis unver­züg­lich zurück, kann jedoch für die erbrach­ten oder zur Been­di­gung der Rei­se noch zu erbrin­gen­den Rei­se­leis­tun­gen eine ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung verlangen.

7.2 Der Ver­an­stal­ter ist im Kün­di­gungs­fal­le zur Rück­be­för­de­rung ver­pflich­tet, falls der Ver­trag die Beför­de­rung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durch­füh­rung der Ver­trags­auf­he­bung erfor­der­li­chen Maß­nah­me zu ergreifen.

7.3 Die Mehr­kos­ten der Rück­be­för­de­rung, soweit die­se im Ver­trag mit umfasst sind, tra­gen die Par­tei­en je zur Hälf­te, die übri­gen Mehr­kos­ten hat der Rei­sen­de zu tragen.

 

  1. Beson­de­re Rege­lun­gen im Zusam­men­hang mit Pan­de­mien (ins­be­son­de­re dem Corona-Virus)
    • Die Par­tei­en sind sich einig, dass die ver­ein­bar­ten Rei­se­leis­tun­gen durch die jeweiligen

Leis­tungs­er­brin­ger stets unter Ein­hal­tung und nach Maß­ga­be der zum jewei­li­gen Rei­se­zeit­punkt gel­ten­den behörd­li­chen Vor­ga­ben und Auf­la­gen erbracht werden.

  • Der Rei­sen­de erklärt sich ein­ver­stan­den, ange­mes­se­ne Nut­zungs­re­ge­lun­gen oder –

beschrän­kun­gen der Leis­tungs­er­brin­ger bei der Inan­spruch­nah­me von Rei­se­leis­tun­gen zu beach­ten und im Fal­le von auf­tre­ten­den typi­schen Krank­heits­sym­pto­men die Rei­se­lei­tung und den Leis­tungs­trä­ger unver­züg­lich zu ver­stän­di­gen. Der Fah­rer des Buses ist nicht Ver­tre­ter von Hül­ser-Rei­sen zur Ent­ge­gen­nah­me von Mel­dun­gen und Reklamationen.

 

  1. Haf­tung und Gewährleistung

Wer­den Rei­se­leis­tun­gen nicht ver­trags­ge­mäß erfüllt, so rich­tet sich die Haf­tung von Hül­ser-Rei­sen nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten. Der Kun­de kann Abhil­fe ver­lan­gen, die Hül­ser-Rei­sen ver­wei­gern kann, wenn sie einen unver­hält­nis­mä­ßi­gen Auf­wand erfor­dert. Hül­ser-Rei­sen kann Abhil­fe in der Wei­se schaf­fen, dass eine gleich­wer­ti­ge Ersatz­leis­tung erbracht wird, sofern dies für den Kun­den zumut­bar ist und der Rei­se­man­gel nicht bewusst wider Treu und Glau­ben her­bei­ge­führt wur­de bzw. die Abhil­fe kei­ne unzu­läs­si­ge Ver­trags­än­de­rung dar­stellt. Im Fall des Auf­tre­tens von Leis­tungs­stö­run­gen ist der Kun­de ver­pflich­tet, den Man­gel unver­züg­lich Hül­ser-Rei­sen anzu­zei­gen. Der Rei­sen­de ist ver­pflich­tet, die ihm zumut­ba­ren Schrit­te zu unter­neh­men, um even­tu­el­le Schä­den gering zu hal­ten. Die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches fin­den hier Anwendung.

 

  1. Anmel­dung von Ansprü­chen / Verjährung

Ansprü­che wegen nicht ver­trags­ge­mä­ßer Erbrin­gung von Rei­se­leis­tun­gen kön­nen  nach Been­di­gung der Rei­se dem Ver­an­stal­ter gegen­über schrift­lich bis zu zwei Jah­ren gel­tend gemacht wer­den. Hal­ten Sie die Frist nicht ein, ver­lie­ren Sie die Ansprü­che – es sei denn, Sie haben die Frist­über­schrei­tung nicht ver­schul­det. Die Ansprü­che aus einer man­gel­haf­ten Rei­se ver­jäh­ren inner­halb einer Frist von zwei Jah­ren nach der ver­trag­lich vor­ge­se­he­nen Been­di­gung der Rei­se. Solan­ge die Ver­hand­lun­gen mit dem Rei­se­ver­an­stal­ter lau­fen, wird die Frist gehemmt.

 

  1. Pass‑, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1 Sofern in den Rei­se­be­schrei­bun­gen von Hül­ser-Rei­sen nicht aus­drück­lich etwas ande­res erwähnt ist, benö­ti­gen die Kun­den deut­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit bei grenz­über­schrei­ten­den Rei­sen ledig­lich den deut­schen Per­so­nal­aus­weis. Soll­ten nach Druck­le­gung des Kata­lo­ges Ände­run­gen ein­tre­ten, wer­den die Kun­den dar­über in Kennt­nis gesetzt.

11.2 Kun­den, die nicht deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge sind, soll­ten dar­auf bei Buchung grenz­über­schrei­ten­der Rei­sen aus­drück­lich hin­wei­sen, da Hül­ser-Rei­sen ansons­ten kei­ner­lei Haf­tung für Nach­tei­le, die aus der Nicht­be­fol­gung von Pass- und Visa­er­for­der­nis­sen ent­ste­hen, über­nimmt, wenn sie nicht durch eine schuld­haf­te Falsch- oder Nicht­in­for­ma­ti­on von Hül­ser-Rei­sen bedingt sind. Der Kun­de ist für die Ein­hal­tung aller für die Durch­füh­rung der Rei­se wich­ti­gen Vor­schrif­ten selbst verantwortlich.

11.3 Soweit gesund­heit­li­che Erfor­der­nis­se ein­zu­hal­ten sind, sind die Anga­ben in der jewei­li­gen kon­kre­ten Rei­se­be­schrei­bung maß­geb­lich. Auch hier wird der Kun­de bei Ände­run­gen der Erfor­der­nis­se nach Druck­le­gung oder nach Buchung geson­dert infor­miert werden.

 

  1. Beschrän­kung der Haftung

Die ver­trag­li­che Haf­tung von Hül­ser-Rei­sen für Schä­den, die nicht Kör­per­schä­den sind, ist auf den drei­fa­chen Rei­se­preis beschränkt, soweit ein Scha­den des Kun­den weder vor­sätz­lich noch grob fahr­läs­sig her­bei­ge­führt wird oder soweit Hül­ser-Rei­sen für einen dem Kun­den ent­ste­hen­den Scha­den allein wegen eines Ver­schul­dens der Leis­tungs­trä­ger ver­ant­wort­lich ist.

 

  1. Rechts­wahl- und Gerichtsstandvereinbarung

13.1 Für Kunden/Reisende, die nicht Ange­hö­ri­ge eines Mit­glied­staats der Euro­päi­schen Uni­on oder Schwei­zer Staats­bür­ger sind, wird für das gesam­te Rechts- und Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen dem Kunden/Reisenden und  Hül­ser-Rei­sen die aus­schließ­li­che Gel­tung des deut­schen Rechts ver­ein­bart. Sol­che Kunden/Reisende kön­nen Hül­ser-Rei­sen aus­schließ­lich an deren Sitz verklagen.

13.2 Für Kla­gen von Hül­ser-Rei­sen gegen Kun­den bzw. Ver­trags­part­ner des Rei­se­ver­tra­ges, die Kauf­leu­te, juris­ti­sche Per­so­nen des öffent­li­chen oder pri­va­ten Rechts oder Per­so­nen sind, die ihren Wohn­sitz oder gewöhn­li­chen Auf­ent­halts­ort im Aus­land haben oder deren Wohn­sitz oder gewöhn­li­cher Auf­ent­halt im Zeit­punkt der Kla­ge­er­he­bung nicht bekannt ist, wird als Gerichts­stand der Sitz von Hül­ser-Rei­sen vereinbart.

 

  1. Datenschutz

Die Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Wei­ter­ga­be aller vom Kun­den mit­ge­teil­ten personenbezogenen

Daten erfolgt sei­tens Hül­ser-Rei­sen nach den deut­schen gesetz­li­chen Datenbestimmungen.

Hül­ser-Rei­sen erhebt nur sol­che per­sön­li­chen Daten — und lei­tet die­se an den jewei­li­gen Rei­se­leis­tungs­an­bie­ter wei­ter -, die zur Abwick­lung der Rei­se­leis­tung not­wen­dig sind.

 

  1. Unwirk­sam­keit von Bestimmungen

Die Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bestim­mun­gen begrün­det nicht die Unwirk­sam­keit des Rei­se­ver­tra­ges im Übrigen.

 

All­ge­mei­nes

Alle Anga­ben ent­spre­chen dem Stand der Druck­le­gung Juli 2020.

Die Berich­ti­gung von irr­tüm­li­chen Schreib‑, Druck- und Rechen­feh­lern bleibt Hül­ser-Rei­sen bis zum Leis­tungs­be­ginn  vorbehalten.

Bei Bus­rei­sen ist das Rei­se­ge­päck auf einen Kof­fer pro Per­son (20Kg) beschränkt.

 

Wich­tig!

Hül­ser-Rei­sen emp­fiehlt bei allen Rei­sen aus­drück­lich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

 

Rei­se­ver­an­stal­ter:

Hül­ser-Rei­sen, Ger­hard Hül­ser GmbH

Geschäfts­füh­rer Ralf Hülser

HRB 9710

Rhein­stra­ße 238, 46562 Voerde

Tele­fon 02855 — 82882

Tele­fax 02855 — 969620

Inter­net: www.huelser-reisen.de

E‑Mail: info@huelser-reisen.de

In Koope­ra­ti­on mit Krein Rei­sen GmbH & Co.KG, Oberhausen