Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Reisebedingungen und AGB für Busanmietungen
Reisebedingungen
Sehr geehrte Kunden, lieber Reisegast, Sie haben sich entschlossen, eine Hülser-Reise zu buchen. Wir sind bestrebt, Ihnen einen angenehmen und erholsamen Urlaub zu ermöglichen. Dazu gehören klare Reisebedingungen, die Sie mit Abschluss einer Buchung bitte zur Kenntnis nehmen. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
Datenschutzinformation Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Dies bedeutet insbesondere, dass wir personen-bezogene Daten nur verarbeiten im Zusammenhang mit der zwischen Ihnen und uns bestehenden Geschäftsbeziehung und /oder in Anbahnung sich befinden. Wir sichern in diesem Zusammenhang zu, Ihre Daten nicht an Dritte weiter zu geben.
. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen des Kunden Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von Hülser-Reisen und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Hülser-Reisen vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
1.2 Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Für mündliche, telefonische, schriftliche, per E‑Mail oder per Telefax übermittelte Buchungen gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von Hülser-Reisen erfolgen (bei E‑Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde Hülser-Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Tage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von Hülser-Reisen beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Hülser-Reisen dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist Hülser-Reisen nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
2. Bezahlung Mit Vertragsabschluss und Aushändigung eines Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, jedoch nicht mehr als 250,– € pro Reiseteilnehmer zu leisten. Vor Aushändigung des Sicherungsscheines werden wir keine Zahlung auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis annehmen. Die Restzahlung wird unaufgefordert 14 Tage vor Reiseantritt fällig, spätestens bei Abholung der Reiseunterlagen. Gemäß § 651 k Abs.3 BGB hat sich Hülser-Reisen versichert und ein Sicherungsschein im Sinne des Gesetzes wird bei den Reiseunterlagen ausgehändigt.
3. Leistungen Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Katalog und aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Wenn nicht anders vermerkt, sind eventuelle Nebenabgaben am Zielort vom Kunden direkt zu entrichten, z.B. Kurtaxe.
4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hülser-Reisen ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafengebühren) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens aber 21 Tage vor Reiseantritt hierüber informiert. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Sollte die Preissteigerung 5% überschreiten, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Reiseangebot zur Verfügung zu stellen. Die Rechte hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Hülser-Reisen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Bei einer Stornierung durch Erkrankung besteht eine Nachweispflicht des Kunden, gegenüber dem Reiseveranstalter Hülser-Reisen, mittels eines ärztlichen Attests.
5.3 Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Stornogebühren zu zahlen:
- bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 10% vom Reisepreis
- bei Rücktritt 29 –22 Tage vor Reisebeginn 30% vom Reisepreis
- bei Rücktritt 21 – 15 Tage vor Reisebeginn 40% vom Reisepreis
- bei Rücktritt 14 – 7 Tage vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis
- bei Rücktritt 6 – 1 Tag vor Reisebeginn 70% vom Reisepreis
- bei Nichtantritt am Anreisetag 80% vom Reisepreis.
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter Hülser-Reisen oder beim Reisebüro. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. Hülser-Reisen kann einen höheren Schaden, als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn Hülser-Reisen hierfür den Nachweis führt. Es bleibt dem Kunden überlassen, Hülser-Reisen gegebenenfalls geringere Kosten als die angesetzten Pauschalen nachzuweisen. Der Nachweis ist vom Kunden zu erbringen.
5.4 Sowohl bei Flusskreuzfahrten, als auch bei Flugreisen gelten besondere Stornobedingungen.
5.5 Beinhaltet der Reispreis Eintrittskarten für Musicals, Theateraufführungen etc. müssen die Eintrittskarten auch beim Rücktritt des Reisenden voll bezahlt werden.
5.6 Umbuchungswünsche des Kunden (hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft und Reiseziel) können berücksichtigt werden. Die jeweiligen Gebühren entsprechen den Stornobedingungen (siehe Punkt 5.3). 5.7 Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die entstehenden Mehrkosten betragen pauschal mindestens 30,– €.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Hülser-Reisen kann in folgenden Fällen vor/nach Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten/kündigen.
6.1 Bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl von 20 Personen ist Hülser-Reisen berechtigt, bis 14 Tage vor Reisebeginn die Reise abzusagen. Hierüber ist der Kunde/die Reisebüros unverzüglich in Kenntnis zu setzen, die bereits geleistete Zahlung ist zurückzuerstatten.
6.2 Bei Tagesfahrten ist Hülser-Reisen berechtigt, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 7 Tage vor Reisebeginn abzusagen (siehe 6.1.).
6.3 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt Hülser-Reisen in einem solchen Fall, so behält Hülser-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
7. Kündigung infolge höherer Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände und die sich dadurch für die Durchführung ergebende Erschwerung, Gefährdung und Beeinträchtigung muss von einer offiziell dazu berufenen Behörde (z.B. Auswärtiges Amt) schriftlich bestätigt sein.
7.1 Der Veranstalter zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 7.2 Der Veranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahme zu ergreifen. 7.3 Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
8. Haftung und Gewährleistung Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erfüllt, so richtet sich die Haftung von Hülser-Reisen nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen, die Hülser-Reisen verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Hülser-Reisen kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich Hülser-Reisen anzuzeigen. Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches finden hier Anwendung.
9. Anmeldung von Ansprüchen / Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen können nach Beendigung der Reise dem Veranstalter gegenüber schriftlich bis zu zwei Jahren geltend gemacht werden. Halten Sie die Frist nicht ein, verlieren Sie die Ansprüche – es sei denn, Sie haben die Fristüberschreitung nicht verschuldet. Die Ansprüche aus einer mangelhaften Reise verjähren innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Solange die Verhandlungen mit dem Reiseveranstalter laufen, wird die Frist gehemmt.
10. Pass‑, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1 Sofern in den Reisebeschreibungen von Hülser-Reisen nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, benötigen die Kunden deutscher Staatsangehörigkeit bei grenzüberschreitenden Reisen lediglich den deutschen Personalausweis. Sollten nach Drucklegung des Kataloges Änderungen eintreten, werden die Kunden darüber in Kenntnis gesetzt.
10.2 Kunden, die nicht deutsche Staatsangehörige sind, sollten darauf bei Buchung grenzüberschreitender Reisen ausdrücklich hinweisen, da Hülser-Reisen ansonsten keinerlei Haftung für Nachteile, die aus der Nichtbefolgung von Pass- und Visaerfordernissen entstehen, übernimmt, wenn sie nicht durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Hülser-Reisen bedingt sind. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
10.3 Soweit gesundheitliche Erfordernisse einzuhalten sind, sind die Angaben in der jeweiligen konkreten Reisebeschreibung maßgeblich. Auch hier wird der Kunde bei Änderungen der Erfordernisse nach Drucklegung oder nach Buchung gesondert informiert werden.
11. Beschränkung der Haftung Die vertragliche Haftung von Hülser-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Hülser-Reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens der Leistungsträger verantwortlich ist.
12. Rechtswahl- und Gerichtsstandvereinbarung
12.1 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Hülser Reisen die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Hülser-Reisen ausschließlich an deren Sitz verklagen.
12.2 Für Klagen von Hülser-Reisen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Hülser-Reisen vereinbart.
13. Datenschutz Die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe aller vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten erfolgt seitens Hülser-Reisen nach den deutschen gesetzlichen Datenbestimmungen. Hülser-Reisen erhebt nur solche persönlichen Daten — und leitet diese an den jeweiligen Reiseleistungsanbieter weiter -, die zur Abwicklung der Reiseleistung notwendig sind.
14. Unwirksamkeit von Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
Allgemeines
Alle Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung November 2019.
Die Berichtigung von irrtümlichen Schreib‑, Druck- und Rechenfehlern bleibt Hülser-Reisen bis zum Leistungsbeginn vorbehalten.
Bei Busreisen ist das Reisegepäck auf einen Koffer pro Person (20 Kg) beschränkt.
Wichtig!
Hülser-Reisen empfiehlt bei allen Buchungen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Reiseveranstalter: Hülser-Reisen,
Gerhard Hülser GmbH Geschäftsführer Ralf Hülser, Regina Hülser und Christian Hülser
HRB 9710
Rheinstraße 238,
46562 Voerde
Telefon 02855 — 82882
Telefax 02855 — 969620
Internet: www.huelser-reisen.de
E‑Mail: info@huelser-reisen.de In Kooperation mit Krein Reisen GmbH & Co. KG, Oberhausen
Allgemeine Bedingungen für den Mietomnibusverkehr der
Firma Hülser-Reisen, Gerhard Hülser GmbH, Rheinstraße 238, 46562 Voerde
1. Angebot und Vertragsabschluss
a. Unsere Angebote sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, freibleibend.
b. Bei Angeboten mit Stundenverrechnungssätzen gilt grundsätzlich ab/bis Betriebshof Hülser-Reisen Voerde.
c. Der Besteller kann seinen Auftrag schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich erteilen.
d. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder in elektronischer Form angegebenen Bestätigung des Auftrages durch uns zustande, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem des Auftrages ab, kommt der Vertrag auf der Grundlage der Bestätigung dann zustande, wenn der Besteller innerhalb einer Woche nach Zugang die Annahme erklärt.
2. Leistungsinhalt
a. Für den Umfang der vertraglichen Leistung sind die Angaben in der Bestätigung des Auftrages maßgebend. Ziff. 1. c. und Ziff. 3 bleiben unberührt.
b. Die Leistung umfasst in dem durch die Bestätigung des Auftrages vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeuges der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung; In Ausnahmefällen können entgegen des bestellten Fahrzeuges auch mehrere kleinere bzw. größere Fahrzeuge eingesetzt werden. Es können auch Fahrzeuge befreundeter Unternehmen zum Einsatz kommen, die den Standards unserer Fahrzeuge entsprechen:
Die Anwendung der Bestimmungen über den Werkvertrag wird ausgeschlossen.
c. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:
die Erfüllung des Zwecks des Ablaufes der Fahrt,
- die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen,
- die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeuges zurücklässt,
- die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,
- die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen‑, Pass‑, Visa‑, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen. Dies gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde
Treten Beschädigungen an unserem Leistungsinhalt auf, insbesondere an den von uns eingesetzten Fahrzeugen, die vom Besteller bzw. von seinen Mitreisenden verursacht wurden, so haftet uns gegenüber grundsätzlich der Besteller und nicht der einzelne Mitreisende. Wir empfehlen dem Besteller eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
3. Leistungsänderungen
a. Leistungsänderungen durch uns, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind. Das Busunternehmen hat dem Besteller Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.
b. Leistungsänderungen durch den Besteller sind mit unserer Zustimmung möglich. Sie bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.
4. Preise und Zahlungen
a. Es gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Mietpreis.
b. Alle Nebenkosten (z.B. Straßen und Parkgebühren, Übernachtungskosten für den/die Fahrer) sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, es wurde etwas abweichendes vereinbart.
c. Mehrkosten aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.
d. Die Geltendmachung von Kosten, die aus Beschädigung oder Verunreinigungen entstehen, bleiben unberührt.
e. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug binnen 7 Tagen fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
f. Bei übermäßiger Verschmutzung des Busses behalten wir uns vor, Reinigungsgebühren zwischen € 50,00 und € 100,00 zu erheben.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Besteller
a. Rücktritt
Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, haben wir, wenn der Rücktritt nicht auf einen Umstand beruht, den wir zu vertreten haben, anstelle des Anspruches auf den vereinbarten Mietpreis einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Mietpreis unter Abzug des Wertes, der von uns ersparten Aufwendungen und etwaiger durch andere Verwendungen des Fahrzeugs erzielter Erlöse.
Wir können Entschädigungsansprüche wie folgt pauschalieren:
Bei einem Rücktritt
- bis 30 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 10 %,
- ab 29 bis 11 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 25 %,
- ab 10 bis 4 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 50%
- ab 3 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 80 % des vereinbarten Mietpreises, wenn der Besteller nicht nachweist, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen durch uns zurückzuführen ist, die für den Besteller erheblich und unzumutbar sind. Weitergehende Rechte des Bestellers bleiben unberührt.
b. Kündigung
aa. Werden Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt notwendig, die für den Besteller erheblich und nicht zumutbar sind, dann ist er — unbeschadet weiterer Ansprüche — berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall sind wir verpflichtet, auf Wunsch des Bestellers hin, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei einer Kündigung wegen höherer Gewalt im Hinblick auf die Rückbeförderung Mehrkosten, so werden diese vom Besteller getragen.
bb. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind dann ausgeschlossen, wenn die notwendig werdenden Leistungen auf einen Umstand beruhen, den wir nicht zu vertreten haben.
cc. Kündigt der Besteller den Vertrag, steht uns eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.
6. Rücktritt und Kündigung durch uns
a. Rücktritt
Wir können vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, die Leistungserbringung unmöglich machen. In diesem Fall kann der Besteller nur die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrzeugbestellung entstandenen notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen.
b. Kündigung
aa. Wir können nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt, oder durch eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z.B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von uns nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen, oder durch den Besteller erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Im Falle einer Kündigung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund einer Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art sind wir auf Wunsch des Bestellers hin verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so werden diese vom Besteller getragen.
bb. Kündigen wir den Vertrag, steht uns eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.
7. Haftung
a. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.
b. Wir haften nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt sowie den in Ziff. 6 b. aa. genannten Störungen.
c. Die Regelungen über die Rückbeförderung bleiben unberührt.
8. Beschränkung der Haftung
a. Unsere Haftung bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen wegen Sachschäden ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, die Haftung je betroffenem Fahrgast ist begrenzt auf den auf diese Person bezogenen Anteil am dreifachen Mietpreis. Werden Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht, wird je betroffenem Fahrgast bei Sachschäden bis 4.000,00 € gehaftet. Übersteigt der auf den einzelnen Fahrgast bezogene Anteil am dreifachen Mietpreis diese Beträge, ist die Haftung auf den auf diese Person bezogenen Anteil am dreifachen Mietpreis begrenzt.
b. § 23 PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden je beförderte Person 1.000,00 € übersteigt.
c. Die in a. und b. genannten Begrenzungen haben keine Gültigkeit, wenn der zu beurteilende Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
d. Wir haften nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich auf einem schuldhaften Verhalten des Bestellers oder eines seiner Fahrgäste beruhen.
e. Der Besteller stellt uns und alle von uns in die Vertragsabwicklung eingeschalteten Personen von allen Ansprüchen frei, die auf einem der unter 2. c. umschriebenen Sachverhalte beruhen.
9. Gepäck und sonstige Sachen
a. Gepäck im normalen Umfang und — nach Absprache — sonstige Sachen werden mitbefördert.
b. Für Schäden, die durch vom Besteller oder seinen Fahrgästen mitgeführten Sachen verursacht werden, haftet der Besteller, wenn sie auf Umständen beruhen, die von ihm oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind. Ihr Reisegepäck ist in unseren Omnibussen mit bis zu 1.500,- € versichert, sofern die gesetzliche Regelung nicht darüber liegt.
10. Verhalten des Bestellers und der Fahrgäste
a. Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten.
b. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Mitfahrgäste entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für uns unzumutbar ist. Rückgriffsansprüche des Bestellers uns gegenüber bestehen in diesen Fällen nicht.
c. Beschwerden sind zunächst an das Bordpersonal, und, falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann, an uns zu richten.
d. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
a. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen ausschließlich unserer Firmensitz.
b. Gerichtsstand
aa. Ist der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Firmensitz.
bb. Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Zustandekommen des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand ebenfalls unserer Firmensitz.
c. Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Vermieter:
Hülser-Reisen, Gerhard Hülser GmbH
Rheinstraße 238, 46562 Voerde
Tel.: 02855 – 82882
Fax 02855–969620
Internet: www.huelser-reisen.de
E‑Mail: info@huelser-reisen.de
Stand: Dezember 2019